
Ein unterirdischer oder halbunterirdischer Pool stellt eine steuerliche Nebenanlage dar. In diesem Sinne verändert er den katasterlichen Mietwert der Immobilie und führt zu einer Neubewertung der Grundsteuer. Bevor man ein Bauvorhaben startet, ist es besser, genau zu verstehen, wie das Finanzamt ein Becken in die Berechnung der lokalen Steuer einbezieht.
Katasterlicher Mietwert und Pool: der Berechnungsmechanismus
Die Grundsteuer basiert auf dem katasterlichen Mietwert der Immobilie, das heißt, der theoretischen jährlichen Miete, die die Wohnung erzielen könnte. Wenn ein fest installierter Pool zur Immobilie hinzugefügt wird, berechnet die Finanzbehörde diesen Wert neu, wobei die Fläche des Beckens und der geltende kommunale Tarif berücksichtigt werden.
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Jede Gemeinde wendet einen eigenen Tarif pro Quadratmeter an. Der endgültige Betrag hängt daher sowohl von der Fläche des Beckens als auch von der lokalen Steuerpolitik ab. Zwei Eigentümer mit identischen Pools, aber in unterschiedlichen Gemeinden, werden nicht die gleiche Erhöhung erfahren.
Um den Einfluss des Pools auf die Grundsteuer gut zu verstehen, sollte man beachten, dass die Berechnung den neuen Mietwert, den vom Staat festgelegten jährlichen Anpassungsfaktor und die von der Gemeinde beschlossenen Sätze kombiniert.
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Gestaltungssteuer auf einen Pool: eine oft verwechselte Kostenart
Die Gestaltungssteuer ist eine einmalige Steuer, die nach dem Bau einmalig gezahlt wird. Sie sollte nicht mit der Grundsteuer verwechselt werden, die jährlich anfällt. Für Pools verwendet die Gestaltungssteuer einen pauschalen Wert pro Quadratmeter, der jährlich durch ministerielle Verordnung angepasst wird.
Dieser pauschale Wert wird dann mit der Fläche des Beckens multipliziert und anschließend mit den von der Gemeinde und dem Landkreis festgelegten Sätzen. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden zwischen diesen beiden Körperschaften aufgeteilt.
Die Verwirrung zwischen Gestaltungssteuer und Grundsteuer führt dazu, dass einige Eigentümer die gesamten steuerlichen Kosten eines Pools unterschätzen. Die erste stellt eine Anfangsinvestition dar, die zweite eine wiederkehrende Mehrbelastung jedes Jahr.
Pooldeklaration beim Finanzamt: Fristen und Risiken
Der Bau eines Beckens muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten beim Finanzamt deklariert werden. Das betreffende Formular ist das Modell IL (Deklaration über Änderungen der Beschaffenheit oder Nutzung), das beim Finanzamt oder online erhältlich ist.
Diese Deklaration ist unabhängig von der vorherigen Bauanmeldung, die vor Beginn der Bauarbeiten im Rathaus eingereicht wurde. Beide Verfahren gehören verschiedenen Behörden an und dienen unterschiedlichen Zwecken.
Was die Erklärung im Rathaus abdeckt
- Die städtebauliche Konformität des Projekts (Standort, Abstände, Vorschriften des Bebauungsplans)
- Die Einhaltung der Sicherheitsstandards (Zäune, Alarme, Abdeckungen)
- Die Erlangung einer Genehmigung vor Beginn der Arbeiten (vorherige Erklärung für Becken über 10 m², Baugenehmigung für über 100 m² oder mit einem Überdach, das eine bestimmte Höhe überschreitet)
Was die steuerliche Erklärung abdeckt
- Die Aktualisierung des katasterlichen Mietwerts der Immobilie
- Die Berechnung der neuen Steuerbasis für die Grundsteuer
- Die mögliche Auslösung der vorübergehenden Steuerbefreiung von zwei Jahren
Ein Versäumnis oder eine verspätete steuerliche Erklärung setzt den Eigentümer Strafen aus. In den letzten Jahren hat die DGFiP KI-gestützte Erkennungstools entwickelt, die auf Luftbildern basieren, um nicht deklarierte Pools zu identifizieren. Dieses Programm, das “Innovatives Grundstück” genannt wird, zielte zunächst auf Becken ab, bevor es auf Gartenhäuser und Pergolen ausgeweitet wurde.
Vorübergehende Steuerbefreiung für einen neuen Pool
Ein fristgerecht deklarierter Pool kann von einer Steuerbefreiung für die Grundsteuer für zwei Jahre ab dem 1. Januar nach Abschluss des Baus profitieren. Diese Befreiung betrifft den kommunalen und den landesweiten Anteil, es sei denn, die Gemeinde beschließt etwas anderes.
Die Befreiung betrifft nur die Grundsteuer. Sie gilt nicht für die Gestaltungssteuer, die weiterhin vollständig zu zahlen ist.
Um davon zu profitieren, ist die Erklärung innerhalb der Frist von 90 Tagen eine notwendige Bedingung. Ein Eigentümer, der sein Becken verspätet erklärt, verliert das Recht auf diese Befreiung und sieht sich zusätzlich Sanktionen ausgesetzt.

Aufstellpools, Naturpools und Überdachungen: die problematischen Fälle
Nicht alle Pools werden gleich besteuert. Das entscheidende Kriterium ist die Festigkeit am Boden und die Bauart des Objekts. Ein Aufstellpool, der ohne Fundament aufgestellt und abnehmbar ist, fällt nicht unter die Grundsteuer oder die Gestaltungssteuer.
Natürliche Pools hingegen stellen ein spezifisches Problem dar. Ein als “landschaftlich” bezeichnetes Badebecken kann als gebauter Pool neu klassifiziert werden, sobald es feste Elemente enthält: Betonplatte, gemauerte Randsteine, integrierte Treppe, dauerhafter Technikraum. Es ist die Art des Objekts (seine Festigkeit), die zählt, und nicht seine dekorative Verwendung oder Ästhetik.
Ein geschlossener und überdachter Pool, dessen Fläche 5 m² übersteigt und eine ausreichende Deckenhöhe aufweist, unterliegt ebenfalls der Gestaltungssteuer. Diese Mehrkosten werden im ursprünglichen Budget des Projekts selten berücksichtigt.
Die häufigste steuerliche Falle bleibt der halbunterirdische Pool mit einer teilweise gemauerten Struktur. Auch wenn er “leicht” erscheint, reicht seine Verankerung im Boden aus, um ihn steuerpflichtig zu machen. Vor der Wahl eines Beckentyps ist es ratsam, seinen steuerlichen Status beim Finanzamt zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen beim Erhalt des ersten Steuerbescheids zu vermeiden.